nochmal zur Klarstellung die entsprechenden Regeltexte!
15.2 Der erlaubte Einzug
Es muss in Phase 1 zwingend das reichsfremde GF erkundet werden.
In Phase 3 wird der Einzug mit Verweis auf „E = erlaubt“ in der Handlungsanweisung dokumentiert.
Der SL kann dies somit rechtzeitig erkennen und prüfen.
Siehe hierzu im Regelheft das Kapitel 12 „Das Erkunden“. Hier wird die Verwendung der EE definiert und zugleich festgelegt, dass EE auch dazu dienen, durch reichsfremde oder auch eigene GF zu ziehen!
Im Kapitel 15 „Das Einziehen in erkundete Provinzen“ steht unter 1): „erlaubter Einzug (E): Es liegt eine schriftliche Erlaubnis des Besitzers der Provinz zum Einzug vor.“
Dann folgt die Handhabung der Einzugserklärung mittels Kennzeichnung nach „E“, „B“ und „K“.
In Kapitel 15.2 „Der erlaubte Einzug“ wird es dann nochmals ausgeführt.
Wichtig bleiben formell:
Die Erlaubnis des betroffenen Spielers für den Einzug fremder Truppen in sein Reich,
die Mitteilung an den betroffenen Spieler über das Kontingent der einziehenden Truppen, Geräte etc.
Ich habe neue EE-Blätter hochgeladen. Bitte downloaden und verwenden, wenn die alten soweit aufgebraucht sind. (Vorteil der neuen, dass evtl in Zukunft die erkundeten GF digital aus dem Rag-Manager eingetragen werden können)
ACHTUNG !!!
Bitte unbedingt den alten Ragmanager behalten und erst dann löschen, wenn der neue einwandfrei läuft.
Dann erst die alte ".map"-Datei kopieren und in den neuen Rag-manager einsetzen.
Jetzt alle GF einzeln kopieren und an der richtigen Stelle im neuen Koordinatensystems einfügen, damit das Protokoll korrekt ausgedruckt werden kann.
Während der Abwesendheit Al Kofras hat jeder viel Zeit seine Karte auf den neuen zu übertragen, der wesentlich mehr Möglichkeiten bietet!
Vor allem können jetzt zusammenhängende GF markiert und gedruckt werden.
Hier der neue RAG-manager.
Mit dem kann man ganze GF kopieren mit [strg]+[c] und woanders wieder einsetzen mit [strg]+[v].
Die Speicherauslastung ist nicht getestet. Lieber zur Sicherheit öfter mal zwischenspeichern!
mit Wirkung der 239. Zeit, also unmittelbar nach der Traumzeit gelten folgende Bestimmungen
Die Kapitel 3.2.3 Unterwelt und 14 Ebenenwechsel sind vorläufig außer Kraft gesetzt.
Außerdem gibt es eine Neuerung bzgl der Volksrüstgüter: Zusätzlich zu den volkseigenen Gütern kann JEDER Herrscher Seile und Flöße produzieren. Dies wird notwendig, da nicht mehr alle Rüstgüter zur Verfügung stehen und man davon ausgehen kann, dass jedes Volk in der Lage ist aus Pflanzenfasern oder Leder Seile zu drehen und dass jeder Bäume fällen kann und die Stämme dann zusammenbinden kann. Damit ist Jeder in der Lage auch Wasserwege zu nutzen und mit Seilen auch Burgen anzugreifen und Bauwerke zu ersteigen