nochmal zur Klarstellung die entsprechenden Regeltexte!
15.2 Der erlaubte Einzug
Es muss in Phase 1 zwingend das reichsfremde GF erkundet werden.
In Phase 3 wird der Einzug mit Verweis auf „E = erlaubt“ in der Handlungsanweisung dokumentiert.
Der SL kann dies somit rechtzeitig erkennen und prüfen.
Siehe hierzu im Regelheft das Kapitel 12 „Das Erkunden“. Hier wird die Verwendung der EE definiert und zugleich festgelegt, dass EE auch dazu dienen, durch reichsfremde oder auch eigene GF zu ziehen!
Im Kapitel 15 „Das Einziehen in erkundete Provinzen“ steht unter 1): „erlaubter Einzug (E): Es liegt eine schriftliche Erlaubnis des Besitzers der Provinz zum Einzug vor.“
Dann folgt die Handhabung der Einzugserklärung mittels Kennzeichnung nach „E“, „B“ und „K“.
In Kapitel 15.2 „Der erlaubte Einzug“ wird es dann nochmals ausgeführt.
Wichtig bleiben formell:
Die Erlaubnis des betroffenen Spielers für den Einzug fremder Truppen in sein Reich,
die Mitteilung an den betroffenen Spieler über das Kontingent der einziehenden Truppen, Geräte etc.